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Stand 01.01.2023

Meine Praxis durchgehend regulär und ohne G-Nachweis geöffnet. Seit 1. Oktober 2022 ist das Infektionsschutzgesetz erneut geändert und alle medizinischen Praxen unterliegen weiterhin der Maskenpflicht.

Bundesweit gilt grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, worunter auch die Heilpraktiker-Praxis angesiedelt ist.
 
Ausnahmen von der Maskenpflicht
  • wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht
  • Kinder unter 6 Jahren
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen.
Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske möglich.

Hier gibt's die aktuellen Regeln für München:

https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html 

 

Bitte bleib bei grippeähnlichen Symptomen oder wenn es in Deinem persönlichen Umfeld einen bestätigten Infektionsfall mit dem Coronavirus COVID-19, Influenza oder einer anderen ansteckenden Infektionskrankheit gibt, unbedingt zu Hause und sieh von einem Besuch in meiner Naturheilpraxis ab. Gerne versuche ich Dir aber in diesem Fall telefonisch zu helfen.

089  /  454 393 01

Sollte Deine Erkrankung auf COVID-19 hindeuten, wende Dich bitte direkt an den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 089 / 116 117 oder an das nächste Gesundheitsamt. Als Heilpraktikerin ist mir laut Infektionsschutzgesetz die Behandlung einer (Verdachts-)Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 nicht gestattet.

 

 

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